Genossenschaft

Unser Auftrag

Unsere vorrangige Aufgabe als Genossenschaft ist es, unseren Mitgliedern ein hohes Maß an Wohn- und auch Lebensqualität zu angemessenen Preisen zu bieten. Dies erreichen wir durch die kontinuierliche Pflege und Modernisierung unseres Bestandes, den Neubau von zeitgemäßem Wohnraum, Familienfreundlichkeit, Wohnserviceangebote für Senioren, die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes und Quartiersentwicklung.

So funktioniert unsere Genossenschaft

Unsere Genossenschaft besteht aus Mitgliedern und ist eine demokratische Unternehmensform. Unsere Mitglieder wählen alle fünf Jahre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wiederum wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Wohnrecht auf Lebenszeit

Als GEWOBAU Mitglied wohnen Sie nicht nur zu fairen Preisen, Sie erwerben auch Wohnrecht auf Lebenszeit. Eigenbedarfskündigung, Spekulation und Willkür sind für Mitglieder einer Genossenschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Flexibilität wie bei einer Mietwohnung und als Miteigentümer Sicherheit wie beim Eigenheim – mit der GEWOBAU erhalten Sie Ihren Teil von Essen!

Mitglied werden

Wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben und es zum Vertragsabschluss kommt, ist es erforderlich, dass Sie Mitglied werden. Um Mitglied zu werden, unterschreiben Sie persönlich eine Beitrittserklärung und erwerben damit einen Pflichtanteil in Höhe von 300,00 €. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 30,00 €. Damit sind Sie sozusagen Miteigentümer unserer Genossenschaft. Aus dem eingezahlten Pflichtanteil ergibt sich das Geschäftsguthaben, worauf in der Regel eine jährliche Dividende ausgeschüttet werden kann. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Vertreterversammlung neu beschlossen.

 

Aktive Teilhabe und Mitbestimmung

Als Genossenschaftsmitglied können Sie auch mitbestimmen. Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter nehmen einmal im Jahr an der Vertreterversammlung teil. Jedes Mitglied kann auch als Vertreter gewählt werden. In dieser Vertreterversammlung wird z.B. der Aufsichtsrat gewählt und dieser bestellt den Vorstand der Genossenschaft. Weiterhin wird in der Versammlung über wesentliche Belange berichtet und abgestimmt, die die Genossenschaft betreffen. Dadurch wird unsere Genossenschaft so gelenkt wie es sich unsere Mitglieder wünschen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, gilt die Mitgliedschaft nicht automatisch als gekündigt. Sie können auch weiterhin Mitglied bleiben.
Möchten Sie die Mitgliedschaft dennoch kündigen, muss dies separat geschehen. Mit der Bestätigung Ihrer Wohnungskündigung senden wir Ihnen ein Aufkündigungsformular zu, mit dem Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen können. Ihr(e) Genossenschaftsanteil(e) bekommen Sie dann nach der Vertreterversammlung, die meistens im Mai stattfindet, ausgezahlt.
Alle Regelungen unserer Genossenschaft sind in der Satztung und Wahlordnung festgehalten: